Wir unterstützen bei der Antragstellung!!

Bildung darf kein Privileg sein!



Berechtigt sind Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus Familien, die folgende Leistungen beziehen und keine Ausbildungsvergütung erhalten:


- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)

- Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)

- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG  Kinderzuschlag (BKGG)

- Wohngeld (WoGG)


Eine Möglichkeit für Familien mit geringem Einkommen bieten die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) der Landeshauptstadt Potsdam mit dem Programm „angemessene und erforderliche Lernförderung“. Dafür stimmen wir uns individuell mit den Fachlehrern ihrer Schule ab und reichen die Unterlagen in Abstimmung mit den Eltern im Fachbereich Soziales und Gesundheit bei der Landeshauptstadt Potsdam ein.
Somit unterstützen wir die Möglichkeit, dass zusätzliche Bildung kein finanzielles Privileg bleiben muss.